In Deutschland beginnt am 8. November 2026 ein bundesweiter Abgleich von Meldedaten mit den Daten zum Rundfunkbeitrag. Betroffen sind die Meldedaten aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio will damit Wohnungen ermitteln, die bisher keinem Beitragskonto zugeordnet werden können.
Die Meldeämter stellen die benötigten Angaben zum Stichtag 8. November um 0 Uhr zusammen. Die Übermittlung an den Beitragsservice soll bis zum 8. Dezember abgeschlossen sein. Verarbeitet werden Name, Vorname und Geburtsdatum sowie aktuelle und frühere Anschriften einschließlich der Einzugsdaten. Nach Angaben des Beitragsservice dürfen die Daten nur für die Beitragserhebung und zur Feststellung einer möglichen Beitragspflicht verwendet werden.
Der Versand erster Klärungsschreiben soll am 14. Dezember beginnen und schrittweise erfolgen. Ein Schreiben erhalten soll demnach nicht automatisch jede volljährige Person. Angeschrieben werden sollen Personen, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können.
Wer ein Schreiben erhält, kann online oder mit dem beigefügten Antwortbogen Angaben zur Wohnung machen. Wird für die Wohnung bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt, genügt laut Beitragsservice die Beitragsnummer der zahlenden Person. Die Daten der angeschriebenen Person sollen dann unverzüglich gelöscht werden. Für eine noch nicht angemeldete Wohnung kann die Rückmeldung zur Anmeldung genutzt werden.
Bleibt eine Antwort aus, will der Beitragsservice die angeschriebene Person automatisch zum Rundfunkbeitrag anmelden und zur Zahlung auffordern. Der Beitrag beträgt laut der vorliegenden Information 18,36 Euro im Monat pro Wohnung. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät angeschriebenen Personen, innerhalb von zwei Wochen zu reagieren. Nach Angaben des Beitragsservice sollen übermittelte Daten gelöscht werden, sobald sie für den Zweck des Abgleichs nicht mehr benötigt werden.