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EU-Kommission prüft TikToks Video-Empfehlungen wegen Risiken für die mentale Gesundheit

Die EU-Kommission hat am 6. November 2026 vorläufige Ermittlungsergebnisse zu TikToks Video-Empfehlungen veröffentlicht. Nach Darstellung der Behörde könnte der Algorithmus psychische Probleme verstärken, weil er Nutzern einen endlosen Strom personalisierter Videos anzeigt. Besonders betroffen sieht die Kommission Kinder und Jugendliche.

Im Mittelpunkt steht die „Für-Dich“-Seite, die Inhalte anhand des bisherigen Nutzerverhaltens auswählt. TikTok wertet laut der Kommission unter anderem angesehene und mit „Gefällt mir“ markierte Videos als Interessen und zeigt danach ähnliche Beiträge. Dabei könne der Dienst Inhalte zu Traurigkeit, Isolation, Gewicht und Körperbild weiter verstärken.

Die Behörde hält die bisherigen Gegenmaßnahmen für nicht wirksam. Auch die Schaltfläche „Nicht interessiert“ reiche nach ihrer Einschätzung nicht aus, um die Zusammenstellung des Feeds zu verändern. Die Kommission befürchtet sogenannte Rabbit-Hole-Effekte. Gemeint ist damit, dass Nutzer immer tiefer in ein Thema geraten und schwer wieder herausfinden.

TikTok weist die Vorwürfe zurück. Eine Sprecherin des Unternehmens erklärte, die Kommission stelle die Architektur der Plattform und TikToks Maßnahmen für die Sicherheit der Nutzer verzerrt dar. TikTok betone zugleich, Nutzer hätten direkte Kontrolle über ihre Inhalte.

Das Verfahren läuft nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste, kurz DSA. TikTok kann sich gegen die Vorwürfe verteidigen oder Änderungen vorlegen. Erst wenn keine einvernehmliche Lösung zustande kommt, könnte die Kommission einen Verstoß formell feststellen. Dann wären eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes und tägliche Zwangsgelder möglich.

Es handelt sich damit noch nicht um eine endgültige Feststellung eines Verstoßes. Gegen TikTok laufen laut der Quelle weitere EU-Verfahren, unter anderem zu automatisch abgespielten Videos und zum Schutz Minderjähriger vor übergriffigem Verhalten anderer Nutzer.

Quellen