Seit dem 5. November 2026 informiert Stiftung Warentest über Nachzahlungen für Ausbildungszeiten. Das kann für Versicherte interessant sein, deren gesetzliche Rente durch Unterbrechungen oder geringe Verdienste während Schule und Studium niedriger ausfallen könnte. Nach Angaben der Verbraucherorganisation können nachträgliche Beiträge bestimmte Lücken schließen.
Die Regelung gilt laut Stiftung Warentest nicht für beliebige Ausbildungszeiten. Gemeint sind bestimmte Phasen der Schul- und Studienzeit. Als mögliche Ursachen für Lücken nennt der Beitrag ein längeres Studium, eine Unterbrechung für eine Reise oder viele Jahre Teilzeit wegen der Kinder.
Wer die Möglichkeit nutzen will, muss den Antrag vor dem 45. Geburtstag bei der Rentenkasse einreichen. Die Nachzahlung soll die spätere gesetzliche Rente erhöhen. Stiftung Warentest hat nach eigenen Angaben berechnet, welchen Effekt der Ausgleich je nach Einkommenssituation haben kann. Einen einheitlichen Beitrag oder einen festen zusätzlichen Rentenbetrag nennt die Quelle nicht.
Nach Angaben von Stiftung Warentest können Nachzahlungen je nach Einkommenssituation außerdem hohe Steuervorteile bringen. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, lässt sich daraus nicht ableiten. Für persönliche Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung verweist die Stiftung auf kostenfreie Beratungen der Rentenversicherung und auf Versichertenälteste.