Nachzahlungen für bestimmte Schul- und Studienzeiten sind vor dem 45. Geburtstag möglich
Stiftung Warentest zeigt, wie Versicherte mit freiwilligen Nachzahlungen Lücken in der gesetzlichen Rente aus bestimmten Schul- und Studienzeiten verringern können. Der Antrag muss vor dem 45. Geburtstag bei der Rentenkasse eingehen.