Arztwahl in der PKV

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV oder private Krankenversicherung) kann sich jeder sein eigendes Versicherungspaket individuell zusammenstellen. Der Privatpatient im Krankenhaus kann sich so versichern, dass er dort nur vom Chefarzt behandelt wird und somit die beste Behandlung erhält.Dies erfolgt durch die Arztwahl. Im ambulanten Bereich wird der privat krankenversicherte Patient in der Regel wesentlich besser behandelt als der gesetzlich krankenversicherte Patient. Den Arzt kann der Privatpatient frei wählen. Ohne Überweisung kann er sofort zu jeden niedergelassenen Allgemeinmediziner oder Facharzt gehen. Er wird in den meisten Fällen ohne Wartezeit sofort behandelt. Bei den Behandlungsmethoden gibt es keine Einschränkungen. Auch alternative Heilmethoden, die von den gesetzlichen Kassen nicht bezahlt werden, kann der Privatpatient nutzten und dazu den entsprechenden Spezialisten frei wählen.